Irgendwann im Frühjahr sitzt du vor Elster, neben dir ein Ordner mit Rechnungen, und die Anlage EÜR starrt dich vom Bildschirm an. Für viele Freelancer ist das der unangenehmste Teil der Steuererklärung. Dabei ist die Einnahmenüberschussrechnung im Kern simpel: Sie zieht deine Betriebsausgaben von deinen Betriebseinnahmen ab, und was übrig bleibt, ist dein zu versteuernder Gewinn. Das eigentliche Problem liegt selten in der Rechnung selbst. Es liegt darin, dass die Belege übers Jahr verstreut irgendwo liegen und erst im Nachhinein sortiert werden müssen.
Was die EÜR eigentlich ist
Die Einnahmenüberschussrechnung ist die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Sie funktioniert nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Eine Einnahme zählt in dem Jahr, in dem das Geld auf deinem Konto ankommt, nicht in dem Jahr, in dem du die Rechnung geschrieben hast. Schreibst du im Dezember eine Rechnung und der Kunde zahlt erst im Januar, gehört diese Einnahme ins neue Jahr. Bei Ausgaben gilt dasselbe umgekehrt: Sie zählen, wenn du bezahlt hast, nicht wenn die Rechnung bei dir eingeht.
Als Freiberuflerin bist du grundsätzlich nicht bilanzierungspflichtig, unabhängig von deinem Umsatz. Das unterscheidet dich von Gewerbetreibenden, die ab bestimmten Umsatz- oder Gewinngrenzen zur doppelten Buchführung wechseln müssen.
Wer die Anlage EÜR abgeben muss
Die Anlage EÜR ist Pflicht, sobald du deinen Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermittelst, unabhängig von der Höhe deiner Einnahmen. Eine frühere Ausnahme für Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro wurde 2017 abgeschafft. Reicht dein Gewinn unter 410 Euro und bist du nur freiwillig veranlagt, darfst du die Anlage noch in Papierform einreichen, elektronisch geht sie aber ohnehin fast immer über Elster raus. Der Gewinn aus dem Formular landet dann in deiner Einkommensteuererklärung, bei Freiberuflern in der Anlage S, bei Gewerbetreibenden in der Anlage G.
So läuft die Gewinnermittlung in der Praxis ab
- Betriebseinnahmen sammeln: alle Zahlungseingänge, die mit deiner selbstständigen Tätigkeit zu tun haben, sortiert nach Zahlungsdatum
- Betriebsausgaben den passenden Kategorien zuordnen: Software, Arbeitszimmer, Versicherungen, Fortbildung, Fahrtkosten und so weiter
- Bei gemischt genutzten Kosten (Handy, Internet) nur den geschäftlichen Anteil ansetzen, nie die volle Summe
- Gewinn errechnen: Einnahmen minus Ausgaben
- Ergebnis in die Anlage EÜR übertragen und über Elster einreichen

Die Fehler, die am häufigsten zu Rückfragen führen
Falsches Datum: Viele tragen das Rechnungsdatum statt des Zahlungsdatums ein, wodurch der Gewinn bei Rechnungen rund um den Jahreswechsel ins falsche Jahr rutscht.
Ein Handyvertrag oder Internetanschluss taucht oft komplett als Betriebsausgabe auf, obwohl er auch privat genutzt wird. Ohne sauberen Privatanteil schätzt das Finanzamt die Aufteilung selbst, meist zu deinem Nachteil.
Dass in vielen EÜR trotzdem eine USt-Zeile auftaucht, liegt meist an einer Vorlage aus dem Netz, die nicht zur eigenen Situation passt. Als Kleinunternehmerin nach § 19 UStG weist du aber gar keine Umsatzsteuer aus und ziehst auch keine Vorsteuer ab.
Ein Beispiel, damit es greifbar wird
Eine Grafikdesignerin hat im Jahr 32.000 Euro Betriebseinnahmen. Ihre Ausgaben: 2.800 Euro Software-Abos, 1.200 Euro anteilige Arbeitszimmerkosten, 1.900 Euro Versicherungen, 900 Euro Fortbildung, macht zusammen 6.800 Euro. Ihr Gewinn liegt bei 25.200 Euro, und genau diese Zahl trägt sie in ihre Einkommensteuererklärung ein. Mehr steckt rechnerisch nicht dahinter. Die Arbeit liegt vorher: in der sauberen Zuordnung jeder einzelnen Position.

Der Fahrplan bis zur nächsten Abgabe
Für das Steuerjahr 2026 endet die Abgabefrist ohne Steuerberatung am 31. Juli 2027. Das ist noch weit weg, und genau deshalb lohnt sich jetzt im September ein kurzer Check: Sind alle Belege der letzten Monate abgelegt, und ist bei gemischten Kosten der Privatanteil vermerkt? Wer das laufend macht, hat im nächsten Frühjahr keinen Schuhkarton vor sich, sondern eine Liste, die nur noch übertragen werden muss.
Fazit
Der kostenlose Einnahmen-Ausgaben-Tracker sortiert genau diese Zahlen laufend nach Monat und Kategorie, ganz ohne Vorkenntnisse. Wer zusätzlich wissen will, wie viel vom Gewinn fürs Finanzamt zurückgelegt werden sollte, findet das im Solopreneur Cockpit als eigene Berechnung. Beide ersetzen keine Steuerberatung und erst recht nicht die EÜR selbst, sie sorgen nur dafür, dass am Jahresende eine geordnete Liste steht statt eines Schuhkartons.


Eine Antwort zu “EÜR als Freelancer: So läuft deine Gewinnermittlung wirklich ab”
[…] Praxis-Tipp: Heft den Bescheid immer direkt hinter die Erklärung desselben Jahres und prüfe ihn gleich beim Abheften. Für einen Einspruch hast du einen Monat ab Bekanntgabe Zeit. Kommt der Bescheid per Post, gilt er seit 2025 erst vier Tage nach dem Datum auf dem Bescheid als bekannt gegeben. Wie die EÜR selbst abläuft, liest du in meinem Artikel zur Gewinnermittlung. […]
LikeLike